E-CHECK für Mieter und Eigentümer

Schutz für die ganze Familie

Regelmäßig überprüft der TÜV ihr Auto, Jahr für Jahr checkt der Schornsteinfeger den Kamin und Ihre Heizungsanlage – aber wann wurde zum letzten Mal die Sicherheit Ihrer Elektroanlage überprüft?

Wissen Sie nicht genau?
Funktioniert doch alles prima, werden Sie denken: Aber überlegen Sie mal kurz, was sich in Ihrem Zuhause in den letzten Jahren alles verändert hat. Vielleicht eine neue Küche eingebaut oder Sie haben die Kinderzimmer renoviert, das Dach ausgebaut, ein neues Fernsehgerät mit Surround-Sound, einen Multimedia-PC und vieles mehr angeschafft.

Ist Ihre Elektroanlage diesen neuen Anforderungen gewachsen?

 

Zum rechtlichen Hintergrund:
Der Eigentümer ist für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte verantwortlich.

Der Mieter ist verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietdauer in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.

Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt:
Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“) nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile.
Der Eigentümer muss im Schadensfalle den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen.

Mehr Sicherheit mit Komfort
Doch es geht nicht nur um Sicherheit: Mit dem E-CHECK lassen sich auch Fragen der Komfort- und Energiespartechnik klären.

Zum Beispiel:
Welche Möglichkeiten gibt es, Haustechniksysteme zu integrieren und Energie zu sparen?
Welche Energiespartechniken wie z.B. intelligente Beleuchtungssysteme können gezielt genutzt werden?
Welche regenerativen Energiequellen können eingesetzt werden ?